Gasprüfung in Freizeitfahrzeugen (nach StVZO)
Die Gasprüfung ist Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) seit 01.06.2024. Vereinbaren Sie noch heute ihren eTermin.
Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor jeder Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Dies regelt der „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der im Juni 2024 in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde.
Wer die Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils, Mobilhome, Tinyhouse, Jagdhütte, Gartenhaus oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).